Wer einzigartige Pflanzensorten entwickelt, investiert viel Zeit und Geld. Da viele Pflanzen durch Stecklinge geklont werden können, ist es für Pflanzenentwickler nicht einfach, ihre Produkte zu schützen. Eine Möglichkeit für Züchter, ihre neuen Sorten zu schützen, besteht darin, sie zu patentieren. Ohne die Erlaubnis des Patentinhabers ist es Ihnen nicht gestattet, patentierte Pflanzen zu vermehren. Weitere Informationen zu Pflanzenpatenten und deren Verbreitung, einschließlich Tipps, wie Sie die Verletzung von Pflanzenpatenten vermeiden können, finden Sie weiter unten.
Was sind patentierte Pflanzen?
Ein Patent ist ein Rechtsdokument, das Ihnen das Recht gibt, andere daran zu hindern, Ihre Erfindung ohne Ihre Zustimmung herzustellen, zu nutzen oder zu verkaufen. Jeder weiß, dass Computerdesigner und Autohersteller ihre Erfindungen patentieren lassen. Auch Pflanzenzüchter können diese Patente erhalten.
Was sind patentierte Pflanzen? Dies sind einzigartige Pflanzen, die von Züchtern entwickelt wurden. Pflanzenzüchter haben Patentschutz beantragt und erhalten. Pflanzenpatente haben hierzulande eine Laufzeit von 20 Jahren. Danach kann die Pflanze von jedem angebaut werden.
Pflanzenpatente und Vermehrung
Die meisten Pflanzen vermehren sich in der Natur durch Samen . Die Vermehrung durch Samen erfordert Pollen männlicher Blüten, um weibliche Blüten zu befruchten. Die resultierende Pflanze ähnelt möglicherweise keiner der Elternpflanzen. Andererseits können viele Pflanzen durch das Bewurzeln von Stecklingen vermehrt werden. Die resultierenden Pflanzen sind identisch mit der Mutterpflanze.
Von Züchtern speziell entworfene Pflanzen müssen durch asexuelle Methoden, beispielsweise durch Stecklinge, vermehrt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neue Pflanze der Sorte ähnelt. Deshalb basieren Pflanzenpatente auf der Berechtigung zur Vermehrung patentierter Pflanzen.
Kann ich alle Pflanzen vermehren?
Wenn Sie eine Pflanze kaufen, denken Sie leicht, dass es an Ihnen liegt, sie zu vermehren. Oft ist es durchaus möglich, aus gekauften Pflanzen Stecklinge zu nehmen und daraus Jungpflanzen zu züchten.
Allerdings dürfen Sie patentierte Pflanzen nicht ohne Genehmigung des Inventars vermehren. Die Verletzung von Pflanzenpatenten ist gesetzeswidrig und eine Form des Diebstahls. Sie möchten lernen, wie Sie die Verletzung von Pflanzenpatenten vermeiden können, wenn Sie patentierte Pflanzen kaufen.
So vermeiden Sie die Verletzung von Pflanzenpatenten
Verstöße gegen Pflanzenpatente zu vermeiden ist schwieriger als es scheint. Obwohl es leicht zu verstehen ist, dass es illegal ist, Stecklinge von patentierten Pflanzen ohne Erlaubnis zu bewurzeln, ist dies nur der Anfang.
Es stellt eine Verletzung eines Pflanzenpatents dar, wenn Sie die Pflanze ungeschlechtlich vermehren. Dazu gehört das Bewurzeln von Stecklingen einer Patenterdbeerpflanze, aber auch das Pflanzen der „Töchter“ einer Patenterdbeer-Mutterpflanze in Ihrem Garten. Saatgut kann auch durch Patente geschützt werden. Das Sortenschutzgesetz von 1970 ermöglicht den Patentschutz einzigartiger Saatgutsorten, die im Land seit mehr als einem Jahr nicht verkauft wurden.
Was sollte ein Gärtner also tun und woher wissen Sie, ob die Pflanze patentgeschützt ist? Überprüfen Sie das Etikett oder den Behälter, in dem sich die Pflanze befindet. Patentierte Anlagen müssen ein Warenzeichen (™) oder eine Patentnummer tragen. Möglicherweise sehen Sie sogar etwas mit der Aufschrift PPAF (Plant Patent Applied For). Darüber hinaus kann ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass „Verbreitung streng verboten“ oder „asexuelle Verbreitung verboten“ sei.
Einfach ausgedrückt: Pflanzen können teuer sein und ihre Vermehrung ist eine großartige Möglichkeit, ohne zusätzliche Kosten mehr Ihrer Favoriten zu haben. Obwohl es eine gute Idee ist, vorher eine Genehmigung einzuholen, wird die Pflanzenpolizei in den meisten Fällen nicht vor Ihrer Tür erscheinen, um Ihre eigenen Pflanzen für den persönlichen Gebrauch zu vermehren, auch wenn dies technisch gesehen illegal ist. Das ist der entscheidende Punkt: Sie KÖNNEN sie NICHT verkaufen. Wenn Sie vorhaben, patentierte Pflanzen zu verkaufen, denken Sie noch einmal darüber nach. Sie können und werden vollumfänglich belangt.